Archive für Februar 2011

Sicher durch die Faschingszeit: Check der Karnevalswagen nach Brauchtumsverordnung



Karneval Megastore


Schon bald ziehen wieder Rosenmontags- und Karnevalsumzüge durch die Straßen in Narren-Hochburgen wie Königsbrück, Köln und Düsseldorf. Damit auch in der fünften Jahreszeit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, benötigen alle Faschingswagen vorher ein Gutachten, so wie es TÜV Rheinland erstellt.

“Rahmen und die sichere Befestigung von Aufbauten, aber auch Achsen, Deichseln und lichttechnische Einrichtungen und vor allem die Bremsanlage unterziehen wir einer sorgfältigen Prüfung”, erklärt Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander von TÜV Rheinland. Für die Hobby-Fahrzeugbauer hat er ein Lob übrig: “In den vergangenen Jahren hat sich der Zustand der Umzugsfahrzeuge stetig verbessert. Die Vereine sind in Sachen Sicherheit sehr sensibel.”

Für Fahrzeuge, die nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind, und für Wagen sowie Fahrzeuge, die erheblich verändert wurden und auf denen Personen transportiert werden, gelten ganz bestimmte Vorschriften. Sie müssen unter anderem etwa mit rutschfesten Stehflächen, Haltevorrichtungen und Geländern ausgerüstet sein. Für stehende Mitfahrer ist eine Brüstung mit einer Mindesthöhe von einem Meter vorgeschrieben - bei sitzenden Passagieren und Kindern reichen 80 Zentimeter aus. Bänke, Tische sowie sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Gefährt fest verbunden sein. Engels: “Wir prüfen die Fahrzeuge in der Regel im fertigen Zustand, beraten die Karnevalsvereine aber auch bereits während der Bauphase.”

Grundlage für diese Überprüfungen ist eine bundeseinheitliche Regelung “über Ausrüstung und Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen”. Sander erinnert die Jecken daran, dass Personen nur während der Umzüge und bei Schritttempo auf den Wagen mitfahren dürfen. “Für die Teilnahme am normalen Straßenverkehr sind die Aufbauten in der Regel nicht ausgelegt”, so der TÜV Rheinland-Experte.

|